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  • 25. Juli 2025
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Vorsicht im Handyladen: Verbraucherschützer warnen vor teuren Handyvertrags-Betrugsmaschen

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Immer mehr Menschen fallen in Handyshops auf betrügerische Machenschaften herein. Bei Vertragsabschlüssen werden oft unbemerkt zusätzliche Verträge untergeschoben oder die Konditionen weichen stark vom Ursprungsangebot ab. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere für vulnerable Personengruppen.

Warnung vor betrügerischen Handyverträgen

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt eindringlich davor, Mobilfunkverträge in stationären Handyshops abzuschließen. In den letzten Monaten seien die Beschwerden über Probleme nach solchen Vertragsabschlüssen stark angestiegen. Kunden berichten davon, dass ihnen mehrere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt wurden, ohne dass klar ersichtlich war, dass es sich dabei um zusätzliche Mobilfunkverträge handelt.

Die Masche im Detail

  • Untergeschobene Verträge: Kunden erhalten oft mehr als nur den ursprünglich beabsichtigten Handyvertrag.
  • Abweichende Konditionen: Die vereinbarten Leistungen und Kosten entsprechen nicht dem, was im Verkaufsgespräch besprochen wurde.
  • Versteckte Klauseln: Zusätzliche Verträge werden so präsentiert, dass sie auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sind.

Die Folge sind unerwartete und oft hohe Zahlungsverpflichtungen, die für die Betroffenen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. In manchen Fällen sind die Geschädigten nicht einmal in der Lage, diese Kosten zu tragen. Ein Nachweis der Täuschung im Nachhinein gestaltet sich zudem als schwierig.

Wer ist besonders gefährdet?

Besonders häufig betroffen von diesen betrügerischen Praktiken sind laut Verbraucherschützern Personen mit geringen Deutschkenntnissen, ältere Menschen sowie Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Für diese Gruppen können die finanziellen Schäden gravierend sein.

Empfehlung der Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dringend dazu, Mobilfunkverträge bevorzugt online abzuschließen. Online-Vertragsabschlüsse bieten ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, welches bei einem Vertragsabschluss im Laden nicht greift. In Ruhe zu Hause können Kunden die Angebote prüfen und die Konditionen sorgfältig durchlesen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

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