
Strompreise vor dem Sinken: Netzentgelte fallen – doch Haushalte spüren nur wenig Entlastung
Die Strompreise in Deutschland könnten zum Jahreswechsel sinken, da die vier großen Übertragungsnetzbetreiber angekündigt haben, einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an ihre Kunden weiterzugeben. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Netzentgelte auf Höchst- und Umspannungsebene um 57 Prozent. Dennoch wird erwartet, dass die tatsächliche Entlastung für private Haushalte gering ausfallen wird, da die Weitergabe der Senkung nicht garantiert ist und von verschiedenen Faktoren abhängt.
Key Takeaways
- Die Netzentgelte auf Übertragungsebene sinken im kommenden Jahr um 57 Prozent.
- Die tatsächliche Entlastung für private Haushalte wird voraussichtlich gering ausfallen.
- Stromversorger sind nicht verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt weiterzugeben.
- Die Höhe der Entlastung kann regional stark variieren.
Deutliche Senkung der Netzentgelte
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – werden den von der Bundesregierung zugesagten Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an ihre Kunden, die Energieversorger, weiterleiten. Dies führt dazu, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte von 6,65 Cent auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde fallen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ursprünglich mitgeteilt, dass sich die Stromkosten für private Haushalte um rund zwei Cent pro Kilowattstunde reduzieren könnten.
Geringere Entlastung für Verbraucher erwartet
Vergleichsportale wie Verivox prognostizieren jedoch eine deutlich geringere Entlastung für die Endverbraucher. Es wird davon ausgegangen, dass nur etwa ein Drittel der Absenkung der Übertragungsnetzentgelte an private Haushalte weitergegeben wird. Dies würde bedeuten, dass die Verteilnetzgebühren nur um rund 1,28 Cent pro Kilowattstunde sinken. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet dies eine durchschnittliche Entlastung von etwa 61 Euro. Paare mit 2800 kWh könnten rund 42 Euro sparen, Singles mit 1500 kWh etwa 23 Euro.
Regionale Unterschiede und keine Weitergabepflicht
Die tatsächliche Höhe der Entlastung kann je nach Wohnort stark variieren. In Netzgebieten mit hoher eigener Stromerzeugung ist die Abhängigkeit von den Übertragungsnetzentgelten geringer, was zu einer geringeren Weitergabe der Entlastung führen kann. Zudem sind die Stromversorger nicht gesetzlich verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt an die Kunden weiterzugeben, da es sich nicht um eine Steuersenkung handelt. Die niedrigeren Gebühren fließen in die allgemeine Kostenkalkulation der Versorger ein. Kunden, die von den gesenkten Gebühren profitieren möchten, müssen möglicherweise ihren Stromanbieter wechseln.
Unsicherheit bezüglich der endgültigen Netzentgelte
Die Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass der staatliche Zuschuss noch nicht parlamentarisch verabschiedet ist. Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit bestehen, könnten sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 erhöhen.
Foto von Pok Rie: https://www.pexels.com/de-de/foto/black-metal-aktuelle-beitrage-157827/