Konsument.de Konsument.de
  • Startseite
  • Kategorien
    • Konsum & Alltag
      • Allgemein
      • Alltag & Haushalt
      • Einkaufen & Verträge
      • Reisen & Freizeit
    • Finanzen & Recht
      • Recht & Finanzen
      • Wohnen & Immobilien
    • Technik & Medien
      • Technik & Digitales
      • Medien & Datenschutz
      • Marktchecks & Tests
    • Umwelt & Gesundheit
      • Gesundheit & Ernährung
      • Energie & Umwelt
      • Mobilität & Verkehr
  • Newsletter
  • Impressum
  • 2. Oktober 2025
  • 41 Views
  • Energie & Umwelt, Wohnen & Immobilien

Strompreise vor dem Sinken: Netzentgelte fallen – doch Haushalte spüren nur wenig Entlastung

Die Strompreise in Deutschland könnten zum Jahreswechsel sinken, da die vier großen Übertragungsnetzbetreiber angekündigt haben, einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an ihre Kunden weiterzugeben. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Netzentgelte auf Höchst- und Umspannungsebene um 57 Prozent. Dennoch wird erwartet, dass die tatsächliche Entlastung für private Haushalte gering ausfallen wird, da die Weitergabe der Senkung nicht garantiert ist und von verschiedenen Faktoren abhängt.

Key Takeaways

  • Die Netzentgelte auf Übertragungsebene sinken im kommenden Jahr um 57 Prozent.
  • Die tatsächliche Entlastung für private Haushalte wird voraussichtlich gering ausfallen.
  • Stromversorger sind nicht verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt weiterzugeben.
  • Die Höhe der Entlastung kann regional stark variieren.

Deutliche Senkung der Netzentgelte

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber – 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW – werden den von der Bundesregierung zugesagten Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an ihre Kunden, die Energieversorger, weiterleiten. Dies führt dazu, dass die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte von 6,65 Cent auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde fallen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ursprünglich mitgeteilt, dass sich die Stromkosten für private Haushalte um rund zwei Cent pro Kilowattstunde reduzieren könnten.

Geringere Entlastung für Verbraucher erwartet

Vergleichsportale wie Verivox prognostizieren jedoch eine deutlich geringere Entlastung für die Endverbraucher. Es wird davon ausgegangen, dass nur etwa ein Drittel der Absenkung der Übertragungsnetzentgelte an private Haushalte weitergegeben wird. Dies würde bedeuten, dass die Verteilnetzgebühren nur um rund 1,28 Cent pro Kilowattstunde sinken. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeutet dies eine durchschnittliche Entlastung von etwa 61 Euro. Paare mit 2800 kWh könnten rund 42 Euro sparen, Singles mit 1500 kWh etwa 23 Euro.

Regionale Unterschiede und keine Weitergabepflicht

Die tatsächliche Höhe der Entlastung kann je nach Wohnort stark variieren. In Netzgebieten mit hoher eigener Stromerzeugung ist die Abhängigkeit von den Übertragungsnetzentgelten geringer, was zu einer geringeren Weitergabe der Entlastung führen kann. Zudem sind die Stromversorger nicht gesetzlich verpflichtet, die Senkung der Netzentgelte direkt an die Kunden weiterzugeben, da es sich nicht um eine Steuersenkung handelt. Die niedrigeren Gebühren fließen in die allgemeine Kostenkalkulation der Versorger ein. Kunden, die von den gesenkten Gebühren profitieren möchten, müssen möglicherweise ihren Stromanbieter wechseln.

Unsicherheit bezüglich der endgültigen Netzentgelte

Die Übertragungsnetzbetreiber weisen darauf hin, dass der staatliche Zuschuss noch nicht parlamentarisch verabschiedet ist. Sollte bis zum 5. Dezember 2025 keine Rechtssicherheit bestehen, könnten sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 erhöhen.

Foto von Pok Rie: https://www.pexels.com/de-de/foto/black-metal-aktuelle-beitrage-157827/

Vorheriger ArtikelFruchtwerk Milke Insolvenz: Leere Supermarktregale in NRW nach Zulieferer-Ausfall
Nächster ArtikelTelekom erhöht Festnetzpreise: Was Kunden jetzt wissen müssen
Weitere Artikel aus dieser Kategorie
  • Leichtere Glasflasche für Saft
    Leichtere Saftflaschen aus Glas: Ein Gewinn für Umwelt und Transport 20. September 2025
  • Bremer Bauträger Interhomes AG meldet Insolvenz an 8. Juli 2025

Ihr Blog für aktuelle Verbraucherinformationen, Tipps und News rund um Alltag, Konsum & Rechte.

Links

  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz

Letzte Beiträge

  • Versichert, aber ahnungslos? Warum

    08. Okt. 2025

  • Wer wird Favorit? Friedensnobelprei

    06. Okt. 2025

Barrierefreiheit-Anpassungen

Unterstützt von OneTap

Wählen Sie Ihr Barrierefreiheitsprofil

Modus für Sehbehinderte
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Profil für Anfallssicherheit
Beseitigt Blitze und reduziert Farben
ADHD-freundlicher Modus
Fokussiertes Surfen, ohne Ablenkungen
Blindenmodus
Reduziert Ablenkungen, verbessert den Fokus
Epilepsie-sicherer Modus
Dämpft Farben und stoppt das Blinken
Inhalt
Farben
Orientierung
Version 6.6.1
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}