Pflegeheimkosten: Ab welchem Einkommen Kinder für ihre Eltern zahlen müssen
Wenn Eltern im Alter auf Pflege angewiesen sind und ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, kann der Staat einspringen. Doch gut verdienende Kinder können unter Umständen zur Kasse gebeten werden, um die Kosten für den Elternunterhalt zu decken. Dies ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft, wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung zeigt.
Wichtige Punkte
- Kinder müssen nur dann für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn sie ein hohes Einkommen erzielen.
- Die Einkommensgrenze für die Unterhaltspflicht liegt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro.
- Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von etwa 5.000 bis 5.500 Euro.
- Ein Gerichtsurteil bestätigt, dass bei Einkommen unterhalb dieser Grenze keine Unterhaltspflicht besteht.
Elternunterhalt: Wann Kinder zahlen müssen
Wenn die eigene Rente und Ersparnisse nicht ausreichen, um die Kosten für einen Pflegeheimplatz zu decken, greift in Deutschland das Sozialamt. Dieses springt ein, um die Finanzierungslücke zu schließen. Allerdings prüft der Sozialhilfeträger auch, ob die Kinder des Pflegebedürftigen finanziell in der Lage sind, sich an den Kosten zu beteiligen. Dieses Prinzip nennt sich Elternunterhalt.
Die Einkommensgrenze für den Unterhalt
Damit Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden können, muss ihr Einkommen eine bestimmte Schwelle überschreiten. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 2 UF 1201/23 e) liegt diese Grenze bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist auf diese Entscheidung hin.
Umrechnung auf Nettoeinkommen
Das Gericht hat diese Grenze auf ein monatliches Nettoeinkommen umgerechnet, das sich aus einem solchen Bruttoeinkommen ergibt. Je nach individueller Situation wie Familienstand und Art der Beschäftigung liegt dieser Wert zwischen 5.000 und 5.500 Euro. Nur wer dieses Nettoeinkommen regelmäßig erzielt, kann vom Sozialhilfeträger zur Kasse gebeten werden.
Fallbeispiel: Kein Unterhalt trotz Unterstützung
In dem verhandelten Fall hatte der Sozialhilfeträger versucht, von einem Sohn Unterhalt für seine psychisch kranke Mutter einzuklagen, die Leistungen von über 60.000 Euro pro Jahr erhielt. Der Sohn musste jedoch nicht zahlen, da sein unterhaltsrechtliches Einkommen nach Abzug aller gesetzlichen Abgaben und zusätzlicher Altersvorsorge nicht mehr als 4.475 Euro pro Monat betrug. Dieses Einkommen lag somit deutlich unter der vom Gericht als angemessen erachteten Grenze.

