
EuGH kippt Krebs-Warnung für Titandioxid
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung von Titandioxid als potenziell krebserregend gekippt. Dies bedeutet, dass Produkte, die diesen Weißmacher enthalten, wie Sonnencreme und Zahnpasta, vorerst keine entsprechende Warnung mehr tragen müssen. Die EU-Kommission muss ihre frühere Entscheidung nun zurücknehmen, da bei der Bewertung relevante Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden.
Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Titandioxid, ein weit Verbreiter Weißmacher in Produkten wie Farben, Spielzeug, Zahnpasta und Sonnencreme, vorerst nicht als krebserregend eingestuft werden darf. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage von Herstellern, Importeuren und Anwendern des Stoffes gegen die EU-Kommission.
Hintergrund der Entscheidung
Vor sechs Jahren hatte die EU-Kommission Titandioxid auf Grundlage einer Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) als karzinogen eingestuft. Dies führte dazu, dass Produkte mit Titandioxid mit einem Warnhinweis versehen werden mussten. Der EuGH bestätigte nun ein Urteil einer untergeordneten Instanz, die einen offensichtlichen Fehler bei der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer zugrundeliegenden wissenschaftlichen Studie festgestellt hatte.
Auswirkungen und weitere Entwicklungen
Obwohl die EU-Kommission Titandioxid im Jahr 2019 nicht verboten, sondern nur mit einer Warnung belegt hatte, ist die Verwendung des Stoffes in Lebensmitteln seit 2022 untersagt. Dies lag an Bedenken hinsichtlich negativer Effekte auf das menschliche Erbgut und möglicher Krebsrisiken, die nicht ausgeschlossen werden konnten. Die aktuelle Entscheidung des EuGH betrifft somit primär die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Titandioxid enthalten.
Wichtige Punkte der Entscheidung:
- Titandioxid darf vorerst nicht als krebserregend eingestuft werden.
- Die EU-Kommission muss ihre frühere Entscheidung zur Kennzeichnungspflicht zurücknehmen.
- Ein Fehler bei der Bewertung einer wissenschaftlichen Studie wurde vom EuGH festgestellt.
- Die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln bleibt weiterhin verboten.