Konsument.de Konsument.de
  • Startseite
  • Kategorien
    • Konsum & Alltag
      • Allgemein
      • Alltag & Haushalt
      • Einkaufen & Verträge
      • Reisen & Freizeit
    • Finanzen & Recht
      • Recht & Finanzen
      • Wohnen & Immobilien
    • Technik & Medien
      • Technik & Digitales
      • Medien & Datenschutz
      • Marktchecks & Tests
    • Umwelt & Gesundheit
      • Gesundheit & Ernährung
      • Energie & Umwelt
      • Mobilität & Verkehr
  • Newsletter
  • Impressum
Weißer Pulverklumpen, von oben betrachtet, mit einem roten Kreuz darüber.
  • 2. August 2025
  • 33 Views
  • Gesundheit & Ernährung

EuGH kippt Krebs-Warnung für Titandioxid

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung von Titandioxid als potenziell krebserregend gekippt. Dies bedeutet, dass Produkte, die diesen Weißmacher enthalten, wie Sonnencreme und Zahnpasta, vorerst keine entsprechende Warnung mehr tragen müssen. Die EU-Kommission muss ihre frühere Entscheidung nun zurücknehmen, da bei der Bewertung relevante Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden.

Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Titandioxid, ein weit Verbreiter Weißmacher in Produkten wie Farben, Spielzeug, Zahnpasta und Sonnencreme, vorerst nicht als krebserregend eingestuft werden darf. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage von Herstellern, Importeuren und Anwendern des Stoffes gegen die EU-Kommission.

Hintergrund der Entscheidung

Vor sechs Jahren hatte die EU-Kommission Titandioxid auf Grundlage einer Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) als karzinogen eingestuft. Dies führte dazu, dass Produkte mit Titandioxid mit einem Warnhinweis versehen werden mussten. Der EuGH bestätigte nun ein Urteil einer untergeordneten Instanz, die einen offensichtlichen Fehler bei der Anerkennung und Zuverlässigkeit einer zugrundeliegenden wissenschaftlichen Studie festgestellt hatte.

Auswirkungen und weitere Entwicklungen

Obwohl die EU-Kommission Titandioxid im Jahr 2019 nicht verboten, sondern nur mit einer Warnung belegt hatte, ist die Verwendung des Stoffes in Lebensmitteln seit 2022 untersagt. Dies lag an Bedenken hinsichtlich negativer Effekte auf das menschliche Erbgut und möglicher Krebsrisiken, die nicht ausgeschlossen werden konnten. Die aktuelle Entscheidung des EuGH betrifft somit primär die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Titandioxid enthalten.

Wichtige Punkte der Entscheidung:

  • Titandioxid darf vorerst nicht als krebserregend eingestuft werden.
  • Die EU-Kommission muss ihre frühere Entscheidung zur Kennzeichnungspflicht zurücknehmen.
  • Ein Fehler bei der Bewertung einer wissenschaftlichen Studie wurde vom EuGH festgestellt.
  • Die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln bleibt weiterhin verboten.
Vorheriger ArtikelLenovo-PCs in Gefahr: Kritische Firmware-Lücken entdeckt – Was Sie jetzt tun müssen
Nächster ArtikelPedro Pascal: Wie „Tonic Masculinity“ Männlichkeit neu definiert
Weitere Artikel aus dieser Kategorie
  • Glas Bier und Darmbakterien im Fokus
    Bier trinken für eine gesunde Darmflora: Was die Forschung sagt 9. August 2025
  • NASA-Logo auf einem Raumfahrzeug vor einem Sternenhimmel.
    Trump-Regierung will Nasa-Satelliten opfern und Impfstoffforschung kürzen 6. August 2025

Ihr Blog für aktuelle Verbraucherinformationen, Tipps und News rund um Alltag, Konsum & Rechte.

Links

  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz

Letzte Beiträge

  • Apple Logo mit Schutzschild
    Apple schließt kritische Sicherhei

    21. Aug. 2025

  • Sail Amsterdam 2025: Hunderte histo

    20. Aug. 2025

Barrierefreiheit-Anpassungen

Unterstützt von OneTap

Wählen Sie Ihr Barrierefreiheitsprofil

Modus für Sehbehinderte
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Profil für Anfallssicherheit
Beseitigt Blitze und reduziert Farben
ADHD-freundlicher Modus
Fokussiertes Surfen, ohne Ablenkungen
Blindenmodus
Reduziert Ablenkungen, verbessert den Fokus
Epilepsie-sicherer Modus
Dämpft Farben und stoppt das Blinken
Inhalt
Farben
Orientierung
Version 6.6.1
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}