EU erleichtert Bargeldzugang und stärkt Verbraucherschutz
Die Europäische Union plant neue Regeln, um den Zugang zu Bargeld, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verbessern. Zukünftig sollen Einzelhändler Bargeldabhebungen von bis zu 150 Euro ermöglichen können, auch ohne dass Kunden etwas kaufen müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Menschen ohne nahegelegene Geldautomaten zu unterstützen.
Wichtige Neuerungen im Überblick
- Erleichterter Bargeldzugang für Verbraucher.
- Verbesserter Schutz vor Onlinebetrug und versteckten Gebühren.
- Transparente Anzeige aller Gebühren bei Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen.
- Verpflichtende Prüfung von Kontonummer und Empfängername bei Überweisungen.
- Haftung von Zahlungsdienstleistern bei Betrugsprävention.
- Erstattungspflicht bei Identitätsbetrug, wenn der Kunde den Betrug meldet.
- Stärkere Haftung von Onlineplattformen bei der Entfernung betrügerischer Inhalte.
Vereinfachter Zugang zu Bargeld
Die neuen Regelungen, auf die sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt haben, sehen vor, dass Einzelhändler künftig die Möglichkeit erhalten, Bargeldabhebungen für ihre Kunden anzubieten. Dies soll den Zugang zu Bargeld erleichtern, insbesondere für Personen, die in Regionen mit wenigen oder keinen Geldautomaten leben. Die Abhebungen sollen zwischen 100 und 150 Euro liegen und ohne einen Einkauf im Geschäft möglich sein.
Stärkung des Verbraucherschutzes
Neben der Verbesserung des Bargeldzugangs sehen die neuen Vorgaben auch einen verbesserten Schutz für Verbraucher vor. So müssen künftig alle Gebühren, die bei Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen anfallen – wie Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten – transparent vorab angezeigt werden. Dies soll versteckte Kosten verhindern und für mehr Klarheit sorgen.
Bekämpfung von Onlinebetrug
Um Onlinebetrug effektiver zu bekämpfen, werden Zahlungsdienstleister wie Banken verpflichtet, vor der Ausführung einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen Kontonummer übereinstimmt. Sollten Anbieter bei der Betrugsprävention versagen, können sie für die entstandenen Verluste der Kunden haftbar gemacht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Bankmitarbeiter ausgeben. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei anzeigt. Onlineplattformen werden ebenfalls stärker in die Pflicht genommen und haften künftig gegenüber Banken, wenn sie betrügerische Inhalte nach entsprechender Information nicht entfernen und Banken dadurch geschädigte Kunden entschädigen mussten.
Die Einigung muss noch formell von beiden Institutionen angenommen werden, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.
Foto von Pixabay: https://www.pexels.com/de-de/foto/bundel-von-euro-banknoten-mit-verschiedenen-nennwerten-259234/
