
Dispokredit-Reform: Mehr Schutz für Bankkunden vor Schuldenfallen
Neue Vorschriften für Dispokredite sollen Bankkunden in Deutschland besser vor Überschuldung schützen. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht längere Kündigungsfristen für Dispokredite vor und verpflichtet Banken, Ratenzahlungsoptionen anzubieten, bevor Zwangsvollstreckungen eingeleitet werden. Ziel ist es, Verbraucher vor Schuldenfallen zu bewahren.
Dispokredit-Reform: Mehr Schutz für Verbraucher
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Entwurf vorgelegt, der Bankkunden im Umgang mit Dispokrediten stärken soll. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Verbraucher vor den oft hohen Zinsen und der schnellen Eskalation in eine Schuldenfalle zu schützen. Dies ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit, die finanzielle Flexibilität des Dispokredits mit einem angemessenen Verbraucherschutz in Einklang zu bringen.
Kernpunkte der neuen Regelungen
- Kündigungsfrist: Banken dürfen Dispokredite nicht mehr mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten wird eingeführt.
- Ratenzahlungsangebot: Bevor eine Bank Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet, muss sie dem Kunden anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum vereinbarten Zinssatz zurückzuzahlen.
- Ausweitung des Schutzes: Vorschriften zum Verbraucherschutz sollen künftig auch für unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro sowie für "Buy-now-pay-later"-Modelle gelten.
- Informationspflicht: Für "Buy-now-pay-later"-Modelle ist ein übersichtliches Informationsblatt mit allen wichtigen Details vorgesehen.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Neue Vorgaben für die Prüfung der Kreditwürdigkeit sollen Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Informationen aus sozialen Netzwerken und sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen dabei nicht einbezogen werden.
Hintergrund und Ausblick
Obwohl der Dispokredit kurzfristige finanzielle Flexibilität bietet, gehört er aufgrund seiner hohen Zinsen zu den teuersten Kreditformen. Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, ob Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind. Dieser Punkt ist im aktuellen Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) jedoch nicht enthalten. Das Ministerium betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung, um eine Überregulierung zu vermeiden, die den Zugang zu Dispokrediten einschränken könnte.
Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie muss bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt werden, was eine getrennte Behandlung dieses Aspekts nahelegt. Ziel der Ministerin ist es, mehr Schutz für Verbraucher bei Kreditverträgen zu gewährleisten, ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu schaffen. Schnell abgeschlossene Kreditverträge können im Einzelfall ein erhebliches Risiko darstellen und schlimmstenfalls in die Schuldenfalle führen.