
Cannstatter Wasen: Überraschende Zusatzgebühren in Festzelten sorgen für Ärger
Der Cannstatter Wasen, eines der größten Volksfeste Deutschlands, startet bald seine Tore. Doch die Vorfreude auf Bier, Hendl und Blasmusik wird für viele Besucher durch unerwartete Zusatzkosten in den Festzelten getrübt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg deckt fragwürdige Geschäftspraktiken auf, die zu erheblichem Unmut führen.
Key Takeaways
- Besucher des Cannstatter Wasen sehen sich mit unerwarteten Zusatzgebühren für Festzeltreservierungen konfrontiert.
- Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert überhöhte Versand- und Bearbeitungsgebühren sowie restriktive Gutscheinregelungen.
- Einige Festzeltbetreiber haben bereits reagiert, während andere juristisch belangt werden.
Fragwürdige Gebühren bei der Reservierung
Wer einen Tisch in einem der großen Festzelte auf dem Cannstatter Wasen reservieren möchte, muss oft nicht nur mit den üblichen Kosten für Speisen und Getränke rechnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Reservierungsbedingungen von acht großen Festzelten unter die Lupe genommen und dabei teils erschreckende Ergebnisse erzielt. Zahlreiche Beschwerden von Besuchern über unklare oder überhöhte Kosten gaben den Anlass für die Untersuchung.
Hohe Zusatzkosten für Versand und Bearbeitung
Bei Online-Reservierungen fallen für den Versand von Verzehrgutscheinen und Einlassbändchen Gebühren zwischen 10 und 18 Euro an. Hinzu kommen in fünf der acht untersuchten Zelte Bearbeitungsgebühren von 5 bis 15 Euro. Laut Verbraucherzentrale sind diese Kosten oft nicht gerechtfertigt, da sie den tatsächlichen Aufwand übersteigen. Die Verbraucherschützer haben alle betroffenen Betreiber abgemahnt. Während einige die Gebühren daraufhin senkten, halten andere an den ursprünglichen Beträgen fest, was zu juristischen Auseinandersetzungen führt.
Probleme mit Verzehrgutscheinen
Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale die Regelungen rund um die Verzehrgutscheine. Diese werden im Voraus für einen Mindestverzehr verkauft, der je nach Tag und Angebot zwischen 16,50 Euro und 156,20 Euro pro Person variieren kann. Freitags und samstags sind die Mindestverzehrbeträge mit 60 bis 70 Euro besonders hoch. Das Hauptproblem liegt darin, dass die Gutscheine in den meisten Fällen nur am Tag der Reservierung eingelöst werden können. Wer krank wird oder den Betrag nicht vollständig verbraucht, verliert den Restwert. Die Verbraucherschützer bezeichnen diese Praxis als unzulässig und unflexibel. Einige Betreiber haben ihre Regelungen angepasst und die Gültigkeitsdauer der Gutscheine verlängert, doch auch hier laufen noch rechtliche Prüfungen.
Mangelnde Transparenz bei Informationen
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale betrifft die unvollständige Informationspolitik der Festzelte. Oft fehlen Angaben zum gesetzlichen Widerrufsrecht, also dem Recht, eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen zu stornieren. Auch die genaue Anzahl und Art der erhaltenen Gutscheine wird häufig nicht transparent dargestellt, was zu Verwirrung bei den Besuchern führen kann.