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Hand klickt auf Kündigungsbutton im Internet.
  • 1. Juni 2026
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  • Einkaufen & Verträge, Medien & Datenschutz, Recht & Finanzen

Neuer Widerrufsbutton macht Online-Verträge einfacher kündbar

Ab dem 19. Juni 2026 wird es für Verbraucher deutlich einfacher, online geschlossene Verträge zu widerrufen. Eine neue gesetzliche Regelung verpflichtet Unternehmen dazu, auf ihren Webseiten eine digitale Widerruffunktion bereitzustellen. Dieser sogenannte "Widerrufsbutton" soll den Prozess, der bisher oft umständlich war, auf wenige Klicks reduzieren und dem einfachen Vertragsabschluss im Internet gleichgestellt werden.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Unternehmen müssen ab dem 19. Juni 2026 einen leicht zugänglichen "Widerrufsbutton" auf ihren Webseiten anbieten.
  • Diese Regelung gilt für alle online abgeschlossenen Fernabsatzverträge.
  • Der Widerrufsprozess wird auf zwei Schritte reduziert und erfordert keine Angabe von Gründen.

Was ist der Widerrufsbutton und für wen gilt er?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion, die es ermöglicht, Verträge, die online über Webseiten, Formulare, Buchungsseiten, Apps oder Marktplätze wie Amazon und eBay abgeschlossen wurden, direkt auf der Webseite des Anbieters zu widerrufen. Diese Pflicht gilt für Fernabsatzverträge, die digital geschlossen wurden. Verträge, die per Telefon, Fax oder Bestellkarte zustande kamen, sowie solche, für die grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, sind von dieser Regelung ausgenommen.

So funktioniert der Widerruf künftig

Auch wenn der Begriff "Button" verwendet wird, reicht auch ein klar als "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf erklären" gekennzeichneter Link aus. Vage Formulierungen wie "Kontakt" sind nicht zulässig. Der Widerrufsprozess selbst ist zweistufig: Zuerst öffnet sich nach dem Klick eine Seite, auf der Verbraucher Vertragsdetails angeben und die gewünschte Form der Eingangsbestätigung wählen. Mit einer weiteren Schaltfläche wird der Widerruf dann abgeschickt. Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung per E-Mail senden, die den Zeitpunkt des Widerrufs dokumentiert.

Was Unternehmen beachten müssen

Die neue Regelung verbietet es Unternehmen, den Widerrufsbutton hinter Log-ins oder Registrierungen zu verstecken, ihn durch Pop-ups zu verdecken oder den Widerruf an einen App-Download zu koppeln. Die Abfrage von Daten beim Widerruf ist auf Name, Vertragsidentifikation und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung beschränkt. Ein Pflichtfeld für den Widerrufsgrund ist ausdrücklich untersagt, um den Prozess für Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten.

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