
Ritter Sport: Verbraucherschützer kritisieren irreführende Lakritz-Schokolade
Verbraucherschützer haben die neue Lakritz-Schokolade von Ritter Sport kritisiert. Die Sorte "Weiße Lakritz" enthält nach Ansicht der Verbraucherzentrale keine echte Lakritze, sondern nur aromatisierte Schokolinsen. Dies führe zu einer Irreführung der Konsumenten, da Name und Verpackung auf eine andere Zusammensetzung schließen ließen. Ritter Sport verteidigt hingegen die Bezeichnung und das Produktbild.
Irreführende Namensgebung bei Ritter Sport
Ritter Sport sieht sich mit Kritik von Verbraucherschützern konfrontiert. Anlass ist die neue Schokoladensorte "Weiße Lakritz". Eine Kundin beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, da die Tafel zwar "Weiße Lakritz" heißt und auf der Verpackung schwarze Linsen abgebildet sind, jedoch keine echte Lakritze enthalten ist. Stattdessen besteht die Füllung aus weißer Schokolade und zwölf Prozent Schokolinsen mit Lakritzgeschmack. Die typischen Lakritzbestandteile wie Anisöl, Süßholzextrakt und Ammoniumchlorid sind zwar enthalten, um den Geschmack zu imitieren, jedoch keine Lakritzstücke.
Die Meinung der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale teilt die Bedenken der Kundin und bezeichnet die Bezeichnung "Weiße Lakritz" als irreführend. Sie argumentiert, dass der Produktname Erwartungen weckt, die nicht erfüllt werden. Ähnlich wie bei Sorten, die "Nuss" oder "Rosinen" im Namen tragen und diese Zutaten auch tatsächlich enthalten, erwarte der Konsument bei "Lakritz" auch echte Lakritzstücke. Die Tatsache, dass es auf dem Markt durchaus weiße Schokoladen mit echter Lakritze gibt, verstärke diese Annahme zusätzlich.
Rechtliche und branchenübliche Standards
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung besagt, dass Verbraucher nicht über die Zusammensetzung von Lebensmitteln getäuscht werden dürfen. Zudem gibt es eine nicht rechtlich bindende Branchenrichtlinie des Lebensmittelverbands, die besagt, dass Produkte, die als "Lakritz" bezeichnet werden, mindestens drei Prozent Süßholzsaft enthalten sollten. Die Verbraucherzentrale fordert daher, dass Ritter Sport die Sorte nur "Weiße Lakritz" nennen sollte, wenn sie auch tatsächliche Lakritze enthält.
Ritter Sports Verteidigung
Ritter Sport steht zu seinem Produktnamen und dem Design der Verpackung. Das Unternehmen erklärt, dass der Sortenname "Lakritz" auf der Schauseite der Tafel dazu diene, den Verbrauchern auf einen Blick eine Vorstellung vom Geschmack des Produkts zu vermitteln. Die schwarzen Linsen auf der Verpackung sollen den Lakritzgeschmack symbolisieren.